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Direktversicherung (40b) – Welche Abgaben gibt es bei der Auszahlung?

Die Auszahlung zum Rentenbeginn ist steuerfrei, da ja schon in der Ansparphase die Pauschalsteuer gezahlt wurde.

Die Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung – ca. 20 Prozent – fallen jedoch an und werden verteilt über zehn Jahre. Ab 2019 gibt es dabei einen Freibetrag.

Ab 1. Januar 2022 beträgt der Freibetrag 164,50 Euro. Dies bedeutet erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz.

Dazu wird einfach die angesparte Summe durch 120 geteilt (10 Jahre x 12 Monate). Bei einer Kapitalauszahlung von 19.700 EUR sind dies z.B. 164,17 EUR.

Ist die monatliche Betriebsrente kleiner als 164,50 EUR (Stand 2022), so ist diese Krankenversicherungsfrei. Wer mehr bekommt, muss auf die gesamte Rente Beiträge zu Pfle­ge­ver­si­che­rung, aber nur noch auf den Unterschiedsbetrag Abgaben an die Kran­ken­kas­se zahlen. 

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