Betriebliche Altersversorgung
Informieren.Beraten.Betreuen
- Wie gut ist Ihre betriebliche Versorgung?
- Führt diese zur Steigerung Ihrer Personalbindung?
- Haben Sie einen attraktiven Arbeitgeberzuschuss?
- Kennen Sie Ihre Haftungsrisiken?
- Haben Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz richtig umgesetzt?
- Stapeln Sie noch Akten oder ist Ihre bAV schon digital?
Ihr Ansprechpartner:
Heiko Sander
Versicherungsfachmann (BWV), Dipl. Betriebswirt (VWA), Experte betriebliche Altersversorgung (DMA)
und langjährige Erfahrung als bAV-Berater
Mitarbeiterbindung steigern
Informieren
Wir informieren Sie über Ihren Bestand und zeigen Ihnen die Haftungsrisiken auf.
- Zusagen inhaltlich checken
- Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen prüfen
- Versorgungsordnungen erstellen etc.
Beraten
Wir erstellen mit Ihnen ein attraktives Konzept zur betrieblichen Versorgung.
- Druckstücke und Mailings
- Mitarbeiterkommunikation per Workshops und Einzelberatungen
- vor Ort und Onlineberatungen
Betreuen
Vergessen Sie Aktenstapel und hohen Verwaltungsaufwand!
- Digitales bAV-Portal
- Einfach, effizient und revisionssicher
- Intuitive Bedienung per Tablet, Web oder Smartphone
Das Konzept
Wollen Sie statt 08/15 ein attraktives betriebliches Versorungskonzept?
Wollen Sie sich abheben vom gesetzlichen Mindestzuschuss 15% – „Das neue Nichts“?
Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf:
- Welche Modelle, Tarife und Zuschussvarianten passen zu Ihnen?
- Worin unterscheiden sich die Angebote der Versicherer im Detail?
- Wie erreichen Sie eine maximale Akzeptanz in der Belegschaft?
Überschussbeteiligung von Versicherern im Vergleich
ETFs und Fonds zu Auswahl
Solvenzquote von Versicherern im Vergleich
bAV Akzeptanz
Erreichen Sie mit uns eine bAV-Quote von 70%
bAV – Marktvergleich
Erhalten Sie einen transparenten Produkt-und Marktvergleich. Die Anbieterauswahl können Sie unter Berücksichtigung von Solvenz, Unternehmensratings, Verzinsung und Nachhaltigkeitsaspekten treffen.
Kennen Sie die größten Arbeitgeber-bAV-Irrtümer?
- Ich mach doch keine Zusage, sondern unterschreibe nur einen Versicherungsvertrag
- Ich habe damit nichts zu tun, die Entgeltumwandlung ist Sache des Beschäftigen
- Ich führe nur die monatlichen Beiträge ab, damit ist alles erledigt
- Die Beratung ist doch über einen Versicherungsvertreter erfolgt
- Da kann doch nichts schiefgehen
- Die Versicherung leistet immer die garantierte Leistungen
All dies ist leider falsch! Es gilt die volle Haftung des Arbeitgebers für die Zusage!
Der Arbeitgeber haftet immer vollumfänglich für seine Zusagen und Versprechen
Betriebliche Altersversorgung ist in § 1 BetrAVG definiert als Zusage von bestimmten biometrischen Leistungen
des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.
1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG formuliert dies wörtlich wie folgt: „Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“
Was kann ich für Sie tun?
Kontakt
Kiefernweg 2
65520 Bad Camberg
+49 6483 2424-902
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